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Kundenservice

    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Heiz® Pellets AG

    Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Heiz® Pellets AG
    § 1 Allgemeines, Geltungsbereich
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
    Geschäftsbeziehungen der Fa. 1Heiz® Pellets AG (nachfolgend „Verkäuferin“),
    Diezmannstraße 12, D-04207 Leipzig; Vorstand: Mirko Panzer, Aufsichtsrat:
    Wolfram Krabbe; Sitz: Leipzig, eingetragen am Amtsgericht Leipzig, HRB-Nr:
    25103; USt-ID: DE265837334; mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas
    anderes angegeben wurde.
    (2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher nach § 13 BGB als
    auch Unternehmer nach § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede
    natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das
    überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
    Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß § 14 BGB ist hingegen
    eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
    Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung
    ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    (3) Es liegen ausschließlich die AGB der Verkäuferin zugrunde. Abweichende,
    entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht
    Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
    schriftlich zugestimmt.
    
    § 2 Vertragsschluss, Bestellvorgang
    (1) Die Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich, sofern sie nicht
    ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder durch die Verkäuferin
    bestätigt worden sind.
    (2) Mit der Bestellung der Ware (schriftlich, mündlich oder via Internet)
    macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden
    Produkts. Die Verkäuferin kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf
    den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Erfolgt die Bestellung
    mündlich oder schriftlich durch Anforderung eines Angebotes durch den
    Kunden, kommt der Kaufvertrag durch Annahme des Angebots der Verkäuferin
    durch den Kunden zustande.
    (3) Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, hat der Kunde bis zum
    Absenden der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name,
    Anschrift, Zahlungsart und bestellte Menge) nochmals zu korrigieren. Der
    Kunde wählt die von ihm gewünschten Artikel aus, indem er sie in den
    „Warenkorb“ legt. Im „Warenkorb“ bekommt der Kunde eine Übersicht der
    ausgewählten Artikel angezeigt. Mit dem Klick auf „Zur Kasse“ gelangt der
    Kunde auf eine Auswahlseite, auf der er zwischen „Ich bin bereits
    Kunde“ und „Ich bin ein neuer Kunde und möchte mich registrieren“ auswählen
    kann. Soweit bereits ein Kundenkonto existiert, kommt der Kunde durch
    Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines Passworts zur nächsten Seite. Der
    Bestellprozess kann dann direkt fortgesetzt werden. Besteht noch kein
    Kundenkonto, muss der Kunde durch einen Klick auf „Weiter“ auf den
    folgenden Seiten ein Kundenkonto einrichten. Mit einem bestehenden
    Kundenkonto erfolgt die Anmeldung im Holzpelletsshop durch einen Klick auf
    „Login“. Zunächst muss im Bestellprozess die Versandadresse überprüft und
    ggf. geändert werden. Die möglichen Versandarten werden dem Kunden
    angezeigt. Durch Klick auf „Weiter“ gelangt der Kunde zur Auswahl der
    Bezahlart und der Rechnungsadresse. Zusätzlich werden dem Kunden hier die
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Bestätigung durch Setzen eines
    „Häkchens“ angezeigt. Durch einen Klick auf „Weiter“ gelangt der Kunde auf
    die nächste Seite. Auf dieser Seite werden alle Informationen zur
    Bestellung noch einmal angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle
    eingegebenen Daten erneut zu überprüfen, Eingabefehler vor Abgabe seiner
    Bestellung zu erkennen und zu berichtigen. Die Bestellung erfolgt erst
    durch das Anklicken des Buttons „Kaufen“.
    
    
    (4) Die Verkäuferin sendet dem Kunden unverzüglich nach Eingang des
    Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots in Textform zu
    (Bestellbestätigung), die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot
    gilt erst als von der Verkäuferin angenommen, wenn sie gegenüber dem Kunden
    die Annahme durch Mitteilung des Liefertermins erklärt. Der Kaufvertrag mit
    dem Kunden kommt somit erst mit der Annahme durch die Verkäuferin zustande.
    (5) Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen,
    Kreditlimits festzusetzen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Dies gilt
    insbesondere im Falle von bisher nicht bezahlten Rechnungen, bestehenden
    Kreditrisiken oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
    (6) Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
    informiert. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, nach fruchtlosem Ablauf
    einer Frist von acht Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Gegenleistung
    wird unverzüglich zurückerstattet.
    (7) Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung
    oder Rohstofferschöpfung bzw. Rohstoffverknappung berechtigen die
    Verkäuferin zum Rücktritt, bei Dauerlieferverträgen zur Kündigung aus
    wichtigem Grund. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten. Die
    Voraussetzung einer Rohstoffverknappung ist insbesondere anzunehmen, wenn
    nachweislich eine Erhöhung der Rohstoffkosten um mind. 20 % ausgehend von
    den Rohstoffkosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegeben ist.
    § 3 Preise, Zahlung, Versandkosten
    (1) Es gelten die Preise im Onlineshop. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist
    gesondert ausgewiesen. Die Preise enthalten die Kosten für die Lieferung
    frei Haus unter Beachtung des Abs. 2. Zölle und andere Abgaben hat der
    Kunde zu tragen.
    (2) Zusätzlich wird bei loser Ware eine Einblaspauschale in Höhe von 35,31
    EUR brutto berechnet. Als zugrunde liegende Einblaszeit bzw. Abladezeit
    gelten maximal 1,5 Stunden und eine Schlauchlänge von 30 Metern für die
    Einblasarbeiten. Bei einer Einblas- bzw. Abladezeit von mehr als 1,5
    Stunden wegen Gegebenheiten vor Ort, die nicht der Verkäuferin zuzurechnen
    sind, wird eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 70,62 EUR brutto in
    Rechnung gestellt. Wird eine Schlauchlänge wegen Gegebenheiten vor Ort von
    mehr als 30 m erforderlich, erhöht sich die Einblaspauschale auf 67,41 EUR
    brutto gemäß Satz 1.
    (3) Nimmt der Kunde bei Lieferung der Ware nicht die von ihm bestellte
    Menge ab, gilt ab einer Mengendifferenz von mehr als einer Tonne ein
    Mindermengenpreiszuschlag von 15,00 EUR je nicht abgenommener Tonne Ware.
    Die Mengendifferenz wird auf 100 kg genau berechnet. Je angebrochene 100 kg
    Mengendifferenz wird dementsprechend ein Mindermengenpreiszuschlag von 1,50
    EUR berechnet.
    (4) Wird die Ware vom Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist
    abgenommen, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Die Verkäuferin ist
    sodann berechtigt, den Preis entsprechend des am Tag der Lieferung
    geltenden Marktpreises pro Tonne zzgl. USt anzupassen.
    (5) Die Verkäuferin ist beim Vertragstyp Dauerliefervertrag nach Ablauf der
    Mindestvertragslaufzeit jederzeit berechtigt, die Preise mit Wirkung für
    die Zukunft anzupassen. Während der Vertragslaufzeit können die Preise
    durch die Verkäuferin angemessen entsprechend angepasst werden, wenn die
    bei Vertragsschluss dem vereinbarten Nettopreis zu Grunde liegenden
    Rohstoffkosten nachweislich um mind. 20 % gestiegen sind. Die bei
    Vertragsschluss gültigen Nettopreise können unabhängig davon auch aufgrund
    Erhöhung von Steuern, sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B.
    Umsatzsteuer usw.) seitens der Verkäuferin angepasst werden.
    a) Die Verkäuferin wird die Anpassung rechtzeitig, spätestens jedoch 2
    Wochen vor ihrem Wirksamwerden ankündigen. Der Kunde kann bei
    Preiserhöhungen mit Ausnahme bei Erhöhung von Steuern, sonstiger
    öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B. Umsatzsteuer usw.) binnen einer
    Woche nach Zugang der Ankündigung durch Erklärung gegenüber der Verkäuferin
    in Textform kündigen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der
    Kündigung bei der Verkäuferin maßgeblich. Bei nicht fristgemäßem Zugang der
    
    
    Kündigung gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung gem. § 4 Abs. 11
    dieser AGB. Für diesen Fall gelten bis zum Vertragsende die angepassten
    Preise.
    b) Preisanpassungen sind nur wirksam, wenn der Kunde in dem
    Anpassungsschreiben auf das Recht, den Vertrag binnen einer Woche seit
    Zugang des Anpassungsschreibens zu kündigen, ausdrücklich hingewiesen wird.
    c) Das Recht, den Vertrag gem. § 4 Abs. 11 der AGB zu kündigen, bleibt
    unberührt.
    (6) Die Bezahlung erfolgt am Tag der Lieferung bargeldlos, mittels EC-Karte
    oder durch Bankeinzug bzw. Abbuchung.
    a) Der Kunde ist verpflichtet im Falle einer Rücklastschrift nicht nur die
    angefallenen Bankkosten, sondern auch die der Verkäuferin entstandenen
    Kosten für die Bearbeitung zu ersetzen. Sofern eine
    Rücklastschriftbearbeitung erforderlich wird, schuldet der Kunde der
    Verkäuferin pauschalen Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von 15,00 EUR pro
    Einzelfall. Sofern der Kunde nachweist, dass ein geringerer Kostenaufwand
    entstanden ist, schuldet er lediglich den von ihm nachgewiesenen,
    tatsächlich entstandenen Schadensersatz.
    b) Die Angestellten oder Vertreter der Verkäuferin haben generell keine
    Inkassovollmacht. Die Übergabe von Bargeld, Schecks, Wechsel oder
    Überweisungsträgern an Angestellte oder Vertreter hat nur dann
    Erfüllungswirkung, wenn diese eine schriftliche Inkassovollmacht der
    Verkäuferin, unterzeichnet von der Geschäftsleitung, vorlegen.
    (7) Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der
    Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder
    teilweise in Verzug, so werden alle der Verkäuferin gegenüber bestehenden
    Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. In den Fällen des
    Zahlungsverzuges ist die Verkäuferin wegen aller Forderungen berechtigt,
    Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen
    nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von
    beiderseits noch nicht vollständig erfüllter Verträge zurückzutreten. Die
    Verkäuferin behält sich weiterhin das Recht vor, Schadensersatz wegen
    Nichterfüllung zu verlangen.
    (8) Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des
    Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung der
    Verkäuferin nicht zulässig.
    (9) Im Falle einer widerrufsbedingten Rücksendung paketversandfähiger Ware
    trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
    
    § 4 Lieferung der Ware, Selbstabholung
    (1) Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Lieferfristen. Es werden
    zwischen der Verkäuferin und dem Kunden feste Liefertermine vereinbart.
    Sollte dieser Termin aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten
    hat, nicht eingehalten werden können, kann auch kurzfristig ein neuer
    Termin vereinbart werden. Der Kunde wird entsprechend rechtzeitig
    informiert werden. Der Kunde kann aus einer solchen Terminverschiebung
    keine Rechte herleiten.
    (2) Der Kunde hat sich vor der Übergabe der Ware durch den Lieferanten
    auszuweisen, um die Richtigkeit der im Vertrag angegebenen Daten des Kunden
    prüfen zu können. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei Nichtübereinstimmung
    der Kundendaten die Übergabe der Ware zu verweigern. Die Kosten der
    Fehllieferung trägt der Kunde. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen
    Aufwendungsersatz in Höhe von 120,00 EUR brutto geltend zu machen. Dem
    Kunden bleibt es vorbehalten, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen,
    dass die Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
    Pauschale ist.
    (3) Sämtliche von der Verkäuferin bei der Bestellung angegebenen oder sonst
    vereinbarten Lieferfristen beginnen,
    (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des
    vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten)
    oder
    
    
    (b) wenn Zahlung per Nachnahme, auf Rechnung, via PayPal oder Kreditkarte
    vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.
    (c), wenn der Kunde den von der Verkäuferin vorgeschlagenen Termin nicht
    wahrnehmen kann, erneut zu laufen.
    (4) Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe
    der Ware durch die Verkäuferin an den Kunden oder an das Versandunternehmen
    maßgeblich.
    (5) Soweit die Ware als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist die Verkäuferin
    zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
    a) auf dem Bestellformular bzw. während des Bestellvorgangs ein Hinweis auf
    die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
    b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb
    eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Annahme des Angebots bei der
    Verkäuferin eingeht. In diesen Fällen erfolgt die Lieferung innerhalb der
    vereinbarten oder von der Verkäuferin angegebenen Frist nur, solange der
    Vorrat reicht.
    (6) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder ist die
    Verkäuferin wegen des nach Absatz 5 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur
    Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Lieferung
    innerhalb von vier Wochen ab dem gemäß Absatz 3 maßgeblichen Zeitpunkt als
    vereinbart.
    (7) In dem Fall, dass ein Lieferant der Verkäuferin Ware, die auf dem
    Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gemäß Absatz 5
    abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an die Verkäuferin liefert, verlängert
    sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur
    Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von vier
    Wochen, vorausgesetzt, die Verkäuferin hat die Verzögerung der Lieferung
    durch den Lieferanten nicht zu vertreten und die Ware unverzüglich
    nachbestellt.
    (8) Falls die Ware aus einem der in Absatz 7 genannten Gründe nicht oder
    nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird die Verkäuferin dies dem Kunden
    unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei den
    Lieferanten der Verkäuferin verfügbar, ist die Verkäuferin zum Rücktritt
    vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird die Verkäuferin
    dem Kunden seine an sie geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die
    gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die
    vorstehende Regelung nicht berührt.
    (9) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung
    erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei sie die dadurch
    verursachten zusätzlichen Lieferkosten trägt.
    (10) Bei der Abnahme von Kleinaufträgen von weniger als 2,5 t ist die
    Verkäuferin berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen.
    Der Mindermengenzuschlag wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Er
    beträgt 1/5 des Bruttotonnenpreises.
    (11) Bei Dauerlieferverträgen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von
    zwölf Monaten. Die Mindestlaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde
    verpflichtet sich spätestens sechs Wochen nach Vertragsschluss die Ware
    bzw. mindestens eine Befülleinheit abzurufen. Andernfalls ist die
    Verkäuferin zum Rücktritt berechtigt. Der tatsächliche Beginn der
    Belieferung wird dem Kunden durch die Verkäuferin mitgeteilt. Der Vertrag
    kann vom Kunden dann erstmalig zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit
    mit einer Frist von acht Wochen durch Erklärung gegenüber der Verkäuferin
    in Textform gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang
    der Kündigung bei der Verkäuferin maßgeblich. Sollte eine Kündigung seitens
    des Kunden nicht vertragsgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen,
    verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.
    Einer betrifft die Selbstabholung in unseren Lagern.
    (12) Sollte ein bestimmter Liefertag oder eine bestimmte Lieferwoche
    seitens des Kunden gefordert werden und wird dieser durch die Verkäuferin
    realisiert, fällt eine zusätzliche Pauschale zwischen 80-150 EUR brutto je
    nach Zeitfenster und Entfernung an. Der Kunde wird über die Höhe der
    Pauschale informiert.
    
    
    (13) Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden im Lager hat die Abholung
    innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung (bzw. nach Geldeingang bei
    Vorkasse-Zahlungen) zu erfolgen. Die Verkäuferin kann im Fall der
    Nichteinhaltung der Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis an
    den aktuellen Tagespreis anpassen.
    § 5 Lieferart, Versicherung und Gefahrübergang
    (1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmt die
    Verkäuferin die angemessene Lieferart und das Transportunternehmen nach
    billigem Ermessen.
    (2) Soweit für die Lieferung ein Transportunternehmen beauftragt wird,
    schuldet die Verkäuferin nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung
    der Ware an das Transportunternehmen. Für vom Transportunternehmen
    verursachte Verzögerungen ist die Verkäuferin nicht verantwortlich.
    (3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs,
    der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten
    Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden
    ausgeliefert wird oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug
    gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der
    Ware an das Transportunternehmen oder an den Kunden auf den Kunden über.
    (4) Bei der Lieferung von Sackware gilt insbesondere: Sackware wird als
    vereinbart „frei Bordsteinkante“ geliefert. Die Ware gilt im Zeitpunkt der
    Anlieferung beim Kunden am Grundstückszugang als übergegangen im Sinne des
    § 444 BGB. Auf § 9 Abs. 5 der AGB wird hingewiesen.
    (5) Bei Selbstabholung der Ware durch die Kunden im Lager gilt ein
    Beladeverbot durch die Verkäuferin durch Stapler u. ä. Auf § 9 Abs. 6 wird
    hingewiesen.
    
    § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
    (1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den
    Fahrzeugen der Verkäuferin zu erreichen ist. Die Zufahrtswege müssen für
    einen LKW mit einem Maximalgewicht von 40 t zugelassen und geeignet sein.
    Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem
    Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.
    (2) Der Lagerraum und die Befülleinheit müssen den Empfehlungen des DEPV
    (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.) entsprechen. Für die
    Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde.
    Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des
    jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber der Heizungsanlage oder
    dessen Vertreter zu beachten. Für Staubabsaugung muss ein 220 V Anschluss
    vorhanden sein.
    (3) Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nach dem Eindruck des
    Lieferanten nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich die
    Verkäuferin vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu
    verweigern. Das Gleiche gilt, wenn bei einer Anlieferung festgestellt wird,
    dass auf Grund von bauseitigen Mängeln (z.B. Stutzen falsch eingebaut,
    fehlende Prallmatten, technische und andere Mängel des Pelletslagers usw.)
    eine Betankung nicht möglich ist. In diesem Fall trägt der Kunde die der
    Verkäuferin entstehenden Kosten für die An- und Rückfahrt sowie der
    entstehenden Kosten für den Einsatz des Fahrers.
    (4) Kann der zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermin aus Gründen,
    die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, ist die
    Verkäuferin berechtigt, einen Aufwendungsersatz in Höhe von 120,00 EUR
    brutto geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der
    Termin nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wird oder Wartezeiten wegen
    Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen. Dem Kunden bleibt
    es vorbehalten, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass die
    Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
    ist.
    
    
    (5) Die Verkäuferin behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten
    Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.
    a) Im Falle einer Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die
    Verkäuferin.
    b) Bei einer Überschreitung von bis zu 15 % der Liefermenge ist der
    Empfänger zu einer Abnahme und entsprechenden Bezahlung verpflichtet.
    
    § 7 Eigentumsvorbehalt
    (1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihrer gelieferten
    Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich
    Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
    (2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der
    Verkäuferin nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
    weiterzuverkaufen.
    (3) Wird die Ware mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden
    Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Verkäuferin
    an der neuen Sache gem. §§ 947, 948 BGB das Eigentum im Verhältnis des
    Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. Ist eine der Sachen
    als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.
    (4) Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf
    die Ware, etwa im Fall einer Pfändung oder Beschädigung oder der
    Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, soweit diese unter
    Eigentumsvorbehalt geliefert wurde.
    (5) Der Kunde ist verpflichtet, einen Wohn- oder Geschäftssitzwechsel
    unverzüglich anzuzeigen.
    
    § 8 Gewährleistung
    (1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde
    von der Verkäuferin zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von
    mangelfreier Ware verlangen. Die Verkäuferin kann zwischen der
    Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Dies
    wird dem Kunden gegenüber nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel
    und nach entsprechender Prüfung der Einstandspflicht der Verkäuferin
    entsprechend mitgeteilt. Die Verkäuferin kann die vom Kunden gewählte Art
    der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten
    verbunden ist.
    (2) Falls die Nacherfüllung gemäß § 8 (1) fehlschlägt oder dem Kunden
    unzumutbar ist oder die Verkäuferin die Nacherfüllung verweigert, ist der
    Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom
    Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz
    oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
    (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der
    Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Für
    Teillieferungen gilt dies entsprechend.
    (4) Nur gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware
    unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte
    Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel der Verkäuferin nicht
    a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach
    Lieferung oder
    b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt
    wird.
    (5) Die Verkäuferin gewährleistet, dass die gelieferten Produkte der vom
    Kunden bestellten Qualität entsprechen. Bei Holz-Pellets handelt es sich um
    ein Naturprodukt, welches gewissen Schwankungen im äußeren Erscheinungsbild
    unterliegt. Diese Schwankungen wirken sich nicht auf die Qualität aus. Die
    Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche
    Produktunregelmäßigkeiten, soweit das Produkt der vom Kunden bestellten
    Qualität entspricht.
    
    
    (6) Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen,
    Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den
    Anforderungen des DEPV, übernimmt die Verkäuferin keine Gewährleistung für
    die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften. Dies gilt auch für
    Heizanlagen, bei denen die Förderung der Pellets nicht über eine Schnecke,
    sondern über eine Sonde erfolgt.
    
    § 9 Haftung
    (1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
    ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des
    Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige
    Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
    deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
    Gegenüber Unternehmen gilt in Bezug auf Satz 1 abweichend für
    Erfüllungsgehilfen, dass eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
    grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen ist.
    (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die
    Verkäuferin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn
    dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
    Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des
    Körpers oder der Gesundheit.
    (3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der
    gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin, wenn
    Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    (4) Unabhängig von einem Verschulden der Verkäuferin bleibt eine etwaige
    Haftung des Anbieters bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der
    Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
    Produkthaftungsgesetz unberührt.
    (5) Im Falle der Lieferung von Sackware geht das Haftungsrisiko auf den
    Kunden im Zeitpunkt der Lieferung „frei Bordsteinkante“ über. Erbittet der
    Kunde die Lieferung bis auf das Grundstück oder in das für die Ware
    vorgesehene Lager, trägt der Kunde das Haftungsrisiko. Insbesondere haftet
    der Kunde für Schäden an eigenen Rechtsgütern durch die Verkäuferin, welche
    infolge seiner Einweisung erfolgen. § 9 Abs. 1 bis 2 gelten entsprechend.
    (6) Erbittet der Kunde bei Selbstabholung die Beladung der Ware durch die
    Verkäuferin, trägt der Kunde das Haftungsrisiko. Insbesondere haftet der
    Kunde für Schäden an eigenen Rechtsgütern durch die Verkäuferin. Etwaige
    Schäden am Eigentum der Selbstabholer werden von der Verkäuferin nicht
    übernommen. § 9 Abs. 1 bis 2 gelten entsprechend.
    
    § 10 Sicherheitsleistung, Rücktritt, Kündigung
    (1) Werden der Verkäuferin nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die
    Kreditfähigkeit- bzw. würdigkeit des Kunden betreffen und herabmindern, so
    ist die Verkäuferin berechtigt, vor Lieferung die Zahlung des Kaufpreises
    oder eine geeignete Sicherheitsleistung zu fordern.
    (2) Wahlweise ist die Verkäuferin in den in § 10 Abs. 1 genannten Fällen
    zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der
    Kunde ist nach der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung der Verkäuferin
    verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt
    gelieferte Ware herauszugeben. Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung
    ist die Verkäuferin berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises für die
    Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Kunden frei,
    niedrigere Aufwendungen seitens der Verkäuferin nachzuweisen.
    (3) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
    Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die
    Ware herauszuverlangen.
    
    
    § 11 Widerrufsrecht
    (1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich
    ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter zu informieren hat.
    (2) Bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl und Pellets
    besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucherkunden, weil auf
    Verträge über die Lieferung von Heizöl und Pellets der Ausschlussgrund des
    § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf
    Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.
    
    § 12 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von
    Waren
    (1) Speziellen und vorstehend nicht genannten Verhaltensbedingungen
    unterliegt die Verkäuferin nicht.
    (2) Die wesentlichen Merkmale der von der Verkäuferin angebotenen Waren
    sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den
    einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Internetangebots. Die für den
    Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich
    Deutsch.
    (3) Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der
    Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen. Ihre gesetzlichen
    Rechte auf Gewährleistung und ihre allgemeinen Schadenersatzansprüche
    bleiben davon jeweils unberührt. Informationen zur Zahlung, Lieferung oder
    Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
    
    § 13 Vertragstextspeicherung
    Den Vertragstext kann der Kunde auf seinem Computer abspeichern oder über
    die Druckfunktion seines Browsers ausdrucken. Des Weiteren werden die
    Bestelldaten und die AGB dem Kunden per E-Mail übermittelt. Die AGB kann
    der Kunde auch unter www.1heiz-pellets.de einsehen. Der Vertragstext bei
    Bestellungen im Onlineshop ist für den Kunden nicht zugänglich. Der
    Vertragstext wird von dem Verkäufer nach Vertragsschluss nicht gespeichert.
    
    § 14 Datenschutz
    (1) Die Verkäuferin verarbeiten und speichert die den jeweiligen
    Kaufvertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Ausführung und
    Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange sie zur
    Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet
    ist. Der Kunde hat das Recht, die von ihm bei der Verkäuferin gespeicherten
    Informationen einzusehen.
    (2) Soweit der Kunde im Internet bestellt, erhält er alle relevanten Daten
    der Bestellung nach dem Abschluss der Bestellung per E-Mail zugesendet.
    (3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von
    personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem § 14
    genannten Zwecken ist der Verkäuferin nicht gestattet.
    (4) Ausführliche Informationen zum Datenschutz können Sie unserer
    Datenschutzerklärung entnehmen. Diese ist unter https://1heiz-
    pellets.de/datenschutz.php einsehbar.
    
    § 15 Bonitätsprüfung
    Die Verkäuferin ist berechtigt, regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in
    bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt - auch bei
    Bestandskunden - die Bonität des Kunden zu prüfen. Die Verkäuferin arbeitet
    mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss,
    
    
    zusammen, von der die Verkäuferin die dazu benötigten Daten erhält. Zu
    diesem Zweck übermittelt die Verkäuferin den Namen und die Kontaktdaten an
    die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-
    Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH
    stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
    https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/.
    
    § 16 Streitbeilegung
    (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
    Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
    http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit,
    diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
    (2) Die Verkäuferin ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern
    über Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zur Teilnahme an einem
    Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
    Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
    Straßburger Straße 8
    77694 Kehl am Rhein
    www.verbraucher-schlichter.de
    (3) Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem
    Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
    
    § 17 Schlussbestimmungen
    (1) Der zwischen der Verkäuferin und dem Kunden bestehende Kaufvertrag
    unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
    UN-Kaufrechtsübereinkommens.
    (2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
    gilt ausschließlich deutsches Recht.
    (3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
    öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand
    für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig.
    Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
    Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
    der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    (4) Änderungen der AGB sind dem Kunden alsbald mitzuteilen. Der Kunde hat
    das Recht, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen. Sollte binnen
    eines Monats ab Bekanntgabe der AGB-Änderung kein Widerspruch durch den
    Kunden erfolgen, so gelten die Änderungen als anerkannt.
    (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht
    rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird
    hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
    Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das
    gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke
    aufweisen.
    
    Stand: 01/2022

    AGB zum Herunterladen und Ausdrucken als PDF-Dokument.

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